Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines
Die nachfolgenden AGB gelten für alle von km-picdog/Karin Mors (nachfolgend Fotografin) durchgeführten Aufträge, Angebote und Leistungen im Rahmen der Outdoor-Fotografie. Ebenfalls gelten sie auch für alle zukünftigen Aufträge desselben Kunden, sofern keine abweichenden oder gesonderten Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden oder werden. Es gelten ausschliesslich die vorliegenden AGB der Fotografin.
Definitionen
1. Fotografische Arbeit: Der Ausdruck «fotografische Arbeit» bezeichnet das Ergebnis einer von der Fotografin für den Kunden gemäss der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung geleisteten Arbeit.
2. Fotografin: Die «Fotografin» ist die für die Leistung der fotografischen Arbeit beauftragte Person.
3. Kunde: Der «Kunde» ist die Person, die die fotografische Arbeit bei der Fotografin bestellt. Der Begriff «Kunde» bezieht sich in diesen AGB selbstverständlich auf Personen beider Geschlechter.
4. Parteien: Die « Parteien » sind die Fotografin und der Kunde.
5. Exemplar der fotografischen Arbeit / Exemplar: Jede Wiedergabe der fotografischen Arbeit in analoger oder digitaler Form auf einem (Daten)Träger (insbesondere auf Papier, Diapositiv, CD-ROM, Computerfestplatte) oder online (insbesondere in Computernetzwerken, auf Webseiten) gilt als «Exemplar der fotografischen Arbeit» oder als «Exemplar».
Ausführung der fotografischen Arbeit
1. Vorbehältlich schriftlicher Vorgaben des Kunden, bleibt die Gestaltung der fotografischen Arbeit voll und ganz dem Ermessen des Fotografen überlassen. Insbesondere steht ihm die alleinige Entscheidung über die technischen und künstlerischen Gestaltungsmittel, wie zum Beispiel Beleuchtung und Bildkomposition, und die Auswahl der Mittel zu deren Umsetzung zu. Der Bildstil des Fotografen ist dem Kunden bekannt. Die Gestaltung und Bearbeitung der fotografischen Arbeit bleibt somit voll und ganz dem Ermessen des Fotografen überlassen. Insbesondere steht ihm die alleinige Entscheidung über die technischen und künstlerischen Gestaltungsmittel zu.
2. Bei der Ausführung der fotografischen Arbeit kann der Fotograf Hilfspersonen seiner Wahl einsetzen.
3. Das Aufnahme-Equipment, das für die Ausführung der fotografischen Arbeit erforderlich ist, wird vom Fotografen gestellt.
4. Die Location für die fotografische Arbeit wird vor dem Shooting zwischen Fotograf und Kunde besprochen.
5. Erfüllungsort der fotografischen Arbeit ist der Geschäftssitz des Fotografen. Falls der Kunde den Fotografen bittet, ihm die geleistete fotografische Arbeit, oder Exemplare dieser Arbeit (physisch oder elektronisch) zuzusenden, gehen die Risiken des Transports auf den Kunden über.
Vertragsschluss
Der Vertrag kommt durch eine schriftliche oder telefonische Bestätigung der Buchungsanfrage des Kunden durch den Fotografen zustande.
Nutzungsrecht
1. Der Kunde anerkennt, dass es sich bei dem von der Fotografin gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG) handelt. Urheberrechte sind nicht übertragbar.
2. Die Fotografin überträgt ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos auf den Kunden. Dieses beinhaltet ausschliesslich die private Nutzung. Die Verwendung der Bilder für kommerzielle Zwecke bedarf der vorherigen Zustimmung der Fotografin und einer schriftlichen Vereinbarung. Eine gewerbliche Nutzung ist nur nach Absprache und schriftlicher Bestätigung mit der Fotografin gestattet.
3. Bei Onlinestellung oder sonstiger Veröffentlichung auf Facebook, Instagram, eigene Website etc. müssen stets die Bilder mit Signatur/ Logo der Fotografin verwendet werden.
4. Ein Verändern der Bilder durch jemand anderen als die Fotografin, ist strengstens untersagt. Somit darf das ausgehändigte Bildmaterial nicht durch Fotobearbeitungsprogramme oder Fotofilter abgeändert werden. Ebenfalls darf der Zuschnitt der Bilder nicht verändert und das Fotografenlogo nicht entfernt werden.
5. Alle Bild- und Urheberrechte bleiben stets bei der Fotografin. Die Bestimmungen des URG bleiben vorbehalten.
Einverständniserklärung
1. Mit der Buchung eines Shootings erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass die Fotografin die Bilder des Shootings für eigene gewerbliche Zwecke (Flyer, Veröffentlichungen, Drucksachen, Homepage, sonstige Werbung etc.) sowie auf ihrer eigenen Facebook-, Instagramseite oder ihrer Homepage ohne separate Einwilligung des Tierbesitzers verwenden darf.
2. Vor jedem Shooting wird dem Kunden ein Vertrag zugestellt, welcher mindestens einen Tag vor dem Shootingtermin durch den Kunden ausgefüllt und unterzeichnet per Mail oder mittels Handyfoto bei der Fotografin angekommen sein muss. Auf dem Vertrag kann der Kunde entscheiden, ob die Fotos, auf denen er selber zu sehen ist, von der Fotografin für Werbung verwendet werden dürfen. Dieser Vertrag gilt auch für alle künftigen Shootings desselben Kunden.
Online-Bildergalerie
1. Der Kunde erhält nach dem Shooting eine Online-Bildergalerie zur Auswahl der Bilder.
Die darin enthaltenen Bilder sind lediglich zur Auswahl für den Kunden gedacht und dürfen weder kopiert, abfotografiert noch weiterverwendet werden.
2. Der Kunde erhält ausschliesslich bearbeitetes Bildmaterial im hochaufgelösten JPEG-Format sowie in verkleinerter Form mit dem Wasserzeichen der Fotografin. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW/JPEG) ist ausgeschlossen. RAW-Dateien bleiben im Eigentum der Fotografin.
Zahlung / Termin
1. Der volle Betrag für das Shooting ist vor dem Shootingtag per Überweisung/Twint oder am Shootingtag bar/Twint sowie bei Nachbestellungen von Bildmaterial per Überweisung/Twint zu bezahlen. Zusätzliche Bilder, welche über die Anzahl der vereinbarten Bilder hinausgehen, werden erst bearbeitet und ausgehändigt, wenn die nachbestellten Bilder bezahlt wurden.
2. Bei Absagen von weniger als 24 Stunden vor dem Termin wird der Gesamtbetrag verrechnet.
3. Die Fotografin hat das Recht, den Termin jederzeit aus triftigen Gründen zu verschieben, bleibt aber in der Pflicht, einen neuen Termin zu vereinbaren.
Haftung der Fotografin
1. Für Requisiten oder Gegenstände übernimmt der Fotograf keine Haftung. Im Falle von Verlust oder Beschädigung ist der Fotograf von jeder Haftung befreit.
2. Bei Personen- oder Sachschäden übernimmt der Fotograf keine Haftung. Dem Kunden wird empfohlen, für sich selbst eine Haftpflicht- und Unfallversicherung abzuschliessen. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für das Verhalten von Hilfspersonen.
3. Es obliegt im Ermessen des Kunden, zu entscheiden, was für seinen Hund zumutbar ist oder nicht. Der Fotograf haftet nicht für Schäden, die am oder durch den Hund entstehen.
Gutscheine
Eine Barauszahlung von Gutscheinen ist nicht möglich.